Berufliche Praxis
Meine berufliche Praxis besteht seit 1994 darin, rechtliche Betreuungen nach § 1896 BGB zu führen. Ich führe Betreuungen im Zuständigkeitsgebiet mehrerer Berliner Amtsgerichte. Meine Klienten wohnen größtenteils in Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln. Ein Teil meiner Klienten besucht mich nach Bedarf in meinem Schöneberger Büro, das mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus der ganzen Stadt gut erreichbar ist. Ein anderer Teil meiner Klienten, der nicht mobil ist, wird von mir zur Besprechung von Angelegenheiten in Wohnungen und Wohneinrichtungen aufgesucht.
Seit Beginn meiner Praxis habe ich mich mit anderen Berufsbetreuern organisatorisch zusammengeschlossen. Büro- und Besprechungsräume werden gemeinsam genutzt und seit vielen Jahren unterstützt uns engagiertes Personal in den Sekretariatsangelegenheiten. Für die Klienten und kooperierende Institutionen hat das den Vorteil, dass eine gute Erreichbarkeit besteht und immer problemlos die Vertretung geregelt werden kann. Auch der damit gegebene fachliche Austausch mit Kollegen kommt letztlich meinen Klienten zugute.
Klienten dürfen von mir also – auf der Grundlage von mehr als 20 Jahren reflektierter Erfahrung – eine aufmerksame, individuelle und persönliche Praxis erwarten, die durch eine sorgfältige und gewissenhafte Büroarbeit unterstützt wird
Fort und Weiterbildung
Ich bin Diplom-Pädagoge mit Studienrichtung Sozialarbeit/Sozialpädagogik und arbeite seit Abschluss meines Studiums im sozialen Bereich. Eine stete berufliche Fort- und Weiterbildung ist heutzutage unerlässlich. Dabei sollte man sein Wissen nicht nur auf der Höhe der Zeit halten, sondern möglichst noch erweitern. Vielfach ist es erforderlich, medizinisches und rechtliches Wissen im Selbststudium aktuell zu halten.
Beispiele meiner Fortbildungsaktivitäten der letzten Jahre:
- Eilfälle der Betreuung, Unterbringung nach PsychKG/BGB, aktuelle Fragen des Betreuungsrechts, Prof. Zimmermann, Kommunales Bildungswerk Berlin
- Modul Case Management, Intersectional Management in Healthcare, FH Flensburg
- Ansprüche pflegebedürftiger Betreuter aus Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege, Dr. Tänzer, Berufsbetreuerfortbildungswerk Berlin
- Bundesteilhabegesetz: Ambulante Hilfen für betreute pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, Dr. Tänzer, Berufsbetreuerfortbildungswerk Berlin
Ich bin Mitglied des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer (www.bvfbev.de) und des Betreuungsgerichtstages (www.bgt-ev.de).
Porträt meiner Arbeitsschwerpunkte
Typische Fallkonstellationen, die über die Jahre meiner Arbeit in meinem Berliner Betreuungsbüro immer wieder begegneten, sind:
- Jüngere und mittelalte Erwachsene mit einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis, die häufig stationär behandlungsbedürftig werden, aber diesbezüglich während ihrer akuten Krise nicht entscheidungsfähig sind.
- Schizophreniekranke erwachsene Menschen mittleren Alters, mit weniger akuter und krisenhafter verlaufender gesundheitlicher Problematik, aber sozialen Schwierigkeiten, insbesondere Überschuldungsproblematik
- Jüngere Erwachsene mit ausgeprägten oder mittelgradigen Lern- und Entwicklungsstörungen und häufig damit verbundener Überschuldungsproblematik sowie Problemen im Umgang mit Behörden
- Demenzkranke ältere Menschen, die pflegebedürftig geworden sind und umfassende Hilfe in gesundheitlichen, finanziellen und behördlichen Angelegenheiten benötigen
- Suchtkranke erwachsene Menschen mittleren und fortgeschrittenen Alters, die durch Suchtfolgeerkrankungen (z. B. Hirnorganische Störungen) so in ihrer sozialen Kompetenz eingeschränkt sind, dass sie umfassende Hilfe in gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten benötigen
Die häufigste Erkrankung, die bei den von mir geführten Betreuungen zugrunde liegt, ist psychischer Art, gleich gefolgt von hirnorganischen Störungen. Die Alterklasse der 30- bis 50jährigen ist in meinem Berliner Büro sehr stark vertreten. Über 90% meiner Klienten sind mittellos, d. h. sind vollständig auf ergänzend auf Leistungen des Jobcenters, der Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen. Im Laufe der Zeit haben sich daraus folgende Arbeitsschwerpunkte entwickelt:
Schwerpunkt psychische Krankheit und Heilbehandlung
Jüngere Erwachsene mit einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis oder mit affektiven Psychosen werden häufig stationär behandlungsbedürftig. In diesem Zusammenhang ist eine genaue Kenntnis der materiellrechtlichen Voraussetzungen der Unterbringung Volljähriger sowie der Verfahrensarten erforderlich. Außerdem sind gute Kenntnisse der lokalen psychiatrischen Versorgungsstruktur erforderlich. In Berlin gibt es eine Fülle von Angeboten zur Wiedereingliederung psychisch kranker Menschen, wie zum Beispiel ambulant betreutes Wohnen, therapeutische Wohngruppen und Arbeitsprojekte.
Schwerpunkt Schulden und Insolvenz
Überschuldung ist ein Symptom, dem verschiedene Ursachen zugrunde liegen können. Bei jungen Erwachsenen mit Lernbehinderung und Entwicklungsstörungen führen ganz andere Gründe zur Überschuldung, als bei psychisch Kranken oder Suchtkranken. Man kann die Problematik der Überschuldung nur erfolgversprechend bearbeiten, wenn man diese Gründe kennt und in die Planung einbezieht.
Je nach individueller Ausgangssituation bleibt es bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen und dem Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung. In einigen Fällen macht es Sinn, Forderungen zurückzuführen und eventuell sogar ein Verbraucherinsolvenzverfahren anzustoßen.
Schwerpunkt Pflege und Demenz
Der Eintritt einer Situation der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit führt nicht selten zu einem umfangreichen Handlungsbedarf bei älteren Menschen. Oftmals ist der bisher bewohnte Wohnraum nicht mehr adäquat und muss an die veränderten Fähigkeiten angepasst werden. Manchmal hilft nur ein Wohnungswechsel. Die passende Pflege muss organisiert werden. Für die jeweiligen Problemlagen älterer pflegebedürftiger Menschen gibt es einen umfangreichen Anbietermarkt: ambulante Pflegestationen mit unterschiedlichen Ausrichtungen, Pflegewohngemeinschaften, Tagespflege, Kurzzeitpflege und schließlich Pflegeheime. Die Finanzierung der Pflegeleistungen über die verschiedenen Kostenträger kann Probleme bereiten. Menschen mit Demenzerkrankungen sind hiermit überfordert und bekommen dann häufig einen Betreuer zur Seite gestellt.
Schwerpunkt Sozialrecht, soziale Ansprüche und Vergünstigungen
Der Umstand, dass fast alle Klienten mittellos sind, erfordert umfassende und stets aktualisierte Kompetenzen im Bereich des Sozialrechts, mithin Kenntnisse der Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch und landesrechtlicher Bestimmungen auf diesem Rechtsgebiet. In den letzten Jahrzehnten befindet sich dieses Rechtsgebiet in einem beständigen Umbruch. Für Rechtsbetreuer führt dies zu ständigem Weiterbildungsbedarf und mitunter zu mühsamen Antragsverfahren, die häufig nur durch Anrufung des Sozialgerichts zu einem Ergebnis geführt werden können.