Schwerpunkte

Typische Fallkonstellationen, die über die Jahre meiner Arbeit in meinem Berliner Betreuungsbüro immer wieder begegneten, sind:

  • Jüngere und mittelalte Erwachsene mit einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis, die häufig stationär behandlungsbedürftig werden, aber diesbezüglich während ihrer akuten Krise nicht entscheidungsfähig sind.
  • Schizophreniekranke Erwachsene mittleren Alters, mit weniger akuter und krisenhafter verlaufender gesundheitlicher Problematik, aber sozialen Schwierigkeiten, insbesondere Überschuldungsproblematik
  • Jüngere Erwachsene mit Lern- und Entwicklungsstörungen und ausgeprägter Überschuldungsproblematik
  • Demenzkranke ältere Menschen, die pflegebedürftig geworden sind und umfassende Hilfe in gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten benötigen
  • Alkoholkranke Erwachsene mittleren und fortgeschrittenen Alters, die durch Folgeerkrankungen (Hirnorganische Störungen) so in ihrer sozialen Kompetenz eingeschränkt sind, dass sie umfassende Hilfe in gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten benötigen

Die häufigste Erkrankung, die bei den von mir geführten Betreuungen zugrunde liegt, ist psychischer Natur (44%), gleich gefolgt von hirnorganischen Störungen (34%). Die Alterklasse der 30- bis 50jährigen ist in meinem Berliner Büro sehr stark vertreten. Über 90% meiner Klienten sind mittellos, d. h. sind vollständig auf ergänzend auf Leistungen der Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen. Im Laufe der Zeit haben sich daraus folgende Arbeitsschwerpunkte entwickelt:

Schwerpunkt psychische Krankheit und Heilbehandlung

Jüngere Erwachsene mit einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis oder mit affektiven Psychosen werden häufig stationär behandlungsbedürftig. In diesem Zusammenhang ist eine genaue Kenntnis der materiellrechtlichen Voraussetzungen der Unterbringung Volljähriger sowie der Verfahrensarten erforderlich. Außerdem sind gute Kenntnisse der lokalen psychiatrischen Versorgungsstruktur erforderlich. In Berlin gibt es eine Fülle von Angeboten zur Wiedereingliederung psychisch kranke Menschen, wie zum Beispiel ambulant betreutes Wohnen, Wohngruppen und Zuverdienstprojekte.

Schwerpunkt Schulden und Insolvenz

Überschuldung ist ein Symptom, dem verschiedene Ursachen zugrunde liegen können. Bei jungen Erwachsenen mit Lernbehinderung und Entwicklungsstörungen führen ganz andere Gründe zur Überschuldung, als bei psychisch Kranken oder Suchtkranken. Man kann die Problematik der Überschuldung nur erfolgversprechend bearbeiten, wenn man diese Gründe kennt und in die Planung einbezieht.

Je nach individueller Ausgangssituation bleibt es bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen und dem Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung. In einigen Fällen macht es Sinn, Forderungen zurückzuführen und eventuell sogar ein Insolvenzverfahren zu betreiben.

Schwerpunkt Pflege und Demenz

Der Eintritt einer Situation der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit führt nicht selten zu einem umfangreichen Handlungsbedarf bei älteren Menschen. Oftmals ist der bisher bewohnte Wohnraum nicht mehr adäquat und muss an die veränderten Fähigkeiten angepasst werden. Manchmal hilft nur ein Wohnungswechsel. Die passende Pflege muss organisiert werden. Für die jeweiligen Problemlagen älterer pflegebedürftiger Menschen gibt es einen umfangreichen Anbietermarkt: ambulante Pflegestationen mit unterschiedlichen Ausrichtungen, Pflegewohngemeinschaften, Tagespflege, Kurzzeitpflege, und schließlich Pflegeheime. Die Finanzierung der Pflegeleistungen über die verschiedenen Kostenträger kann Probleme bereiten. Menschen mit Demenzerkrankungen sind hiermit überfordert und bekommen dann häufig einen Betreuer zur Seite gestellt.

Schwerpunkt Sozialrecht, soziale Ansprüche und Vergünstigungen

Der Umstand, dass fast alle Klienten mittellos sind, erfordert umfassende und stets aktualisierte Kompetenzen im Bereich des Sozialrechts, mithin Kenntnisse der Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch und landesrechtlicher Bestimmungen auf diesem Rechtsgebiet. In den letzten Jahren befindet sich dieses Rechtsgebiet in einem rasanten Umbruch. Ehemalige Sozialhilfeempfänger, die erwerbsfähig sind, beziehen jetzt Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose. Vollständig erwerbsgeminderte Personen beziehen jetzt Grundsicherung nach dem SGB XII. Auf kommunaler Verwaltungsebene hat diese Reform die ohnehin schon bestehenden Dysfunktionalitäten verstärkt. Für Rechtsbetreuer führt dies zu mühsamen Antragsverfahren, die häufig nur durch Anrufung des Sozialgerichts zu einem Ergebnis geführt werden können.