Ethos
Die Eckpunkte, die jeder Entscheidungsfindung des Betreuers zugrunde liegen sollen, hat der Gesetzgeber in § 1901 BGB ausformuliert; eine Vorschrift, die den Betreuer an den Willen des Betreuten bindet. Die Berufsausübung des Betreuers steht unter staatlicher Aufsicht und es gibt eine Reihe von Genehmigungspflichten, die der Betreuer zu beachten hat.
Darüber hinaus bleibt dem Betreuer jedoch immer noch ein weiter Raum für Entscheidungen. Das Bürgerliche Gesetzbuch und seine Genehmigungspflichten stecken nur einen groben Rahmen ab. Daher hat man sich unter engagierten Berufsbetreuer längst Gedanken gemacht, wie ein Berufsethos des Betreuers aussehen könnte. Meist wird diese Frage unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung subsumiert. Die berufsethische Frage wird somit standardisiert. Ich möchte mich der Frage von einer weniger formalen Seite nähern, von der Seite des Klienten.
Ich meine, dass man unter einem Berufsethos auch eine Bereitschaft der Wahrnehmung verstehen kann, sein Gegenüber in einem Perspektivenwechsel zu erfahren, ohne ihn auf seine Krankheit oder Behinderung zu reduzieren. Diese Bereitschaft sehe ich als eine Haltung, als ein berufliches Ethos an. Es handelt sich um ein Ethos, welches das professionelle Handeln ergänzt, bereichert und korrigiert.
Akut psychisch Kranke können eine sehr reiche und farbige Erlebniswelt haben. Sie handeln oft überraschend und lösen damit in ihrem Gegenüber Befremden und auch Angst aus. Im Gegenimpuls wird oft jegliche Regung und Bestrebung eines psychisch Kranken auf seine Krankheit reduziert. Wenn man sich und seine Wahrnehmung auf diese Weise in erklärende Konzepte einspinnt, verstellt man sich eine wichtige Erfahrung. Man kann schwierige Begegnungen emotional und mental aushalten ohne sich in dieser Weise zu distanzieren. Man kann solch eine Erfahrung der Unverfügbarkeit und Irreduzibilität des Gegenübers ohne Rückgriff auf vorgefertigte Rahmen und Konzepte zu Sprache werden lassen und darüber zu wichtigen Anstößen und überraschenden Lösungen gelangen. Dass ein derartiger Perspektivenwechsel zu wichtigen Erfahrungen führt, habe ich in meiner Tätigkeit immer wieder festgestellt, und dies gilt analog für jede Begegnung mit Kranken oder Behinderten, seien es Demenzkranke, Suchtkranke oder psychisch Kranke.
Soviel wir also den erklärenden und verstehenden Ansätzen der Humanwissenschaften verdanken, wir sollten uns nicht einschließen in unserem Wissen. So hilfreich Routine, Erfahrungswissen und pragmatisches Vorgehen sein mögen, man sollte sich nicht hinter seiner beruflichen Souveränität verstecken. Nur die Bereitschaft zum Perspektivenwechsel schafft gleichsam eine Öffnung für neue Anstöße, Unbekanntes, noch nicht Versuchtes. Ohne diese Haltung können wir unseren Klienten meines Erachtens nach nicht gerecht werden.
“Bitte. Knipsen Sie mir nicht den Verstand aus, indem Sie versuchen mich in Ordnung zu bringen. Hören Sie zu und verstehn Sie, und wenn Sie Verachtung verspüren, behalten Sies für sich, wenigstens im Gespräch, wenigstens mir gegenüber.” (Sarah Kane, 4.48 Psychose, in: Sämtliche Stücke, Reinbek bei Hamburg, 2002, ISBN 3499231387)