Positionierung auf dem Pflegemarkt
Berlin bietet für die Pflegeprofession vielfältige Möglichkeiten zur Positionierung und Neupositionierung. Es handelt sich um eine Entwicklung, die schon seit einigen Jahren auch für mich als rechtlichen Betreuer “sichtbar” im Gang ist und sich noch ausweiten wird:
- Gründung von Pflegewohngemeinschaften und Wohnen im räumlichen Verbund. Solche Angebote sind attraktiv für alte, alleinstehende Menschen, die nicht ins Heim wollen. Diese Gruppe der älteren “Singles” wird wegen der Individualisierung der Lebensläufe und der steigenden Lebenserwartung immer größer. Besonders geeignet sind solche Angebote für Demenzkranke. Sie haben besonderen tagesstrukturierenden Bedarf, der unterdessen auch durch die Pflegeversicherung anerkannt ist. Zudem benötigt diese Patientengruppe auch häufig Nachtbereitschaften, die sich in solchen Wohnkonzepten gut integrieren lassen.
- Angebot von Pflegewohngemeinschaften für Menschen mit speziellen chronischen Krankheiten und langem Verlauf, wie Multiple Sklerose und Chorea-Huntington. Wichtig ist hier den Patienten oft die Zusage einer lebenslangen ambulanten Pflege ohne spätere Heimverlegung, also die Kontinuität der ambulanten Pflege in allen Phasen der Krankheit.
- Angebot ambulanter psychiatrischer und gerontopsychiatrische Pflege. Dass es für diese Patientengruppe eines besonderen Ansatzes bedarf, hat der Gesetzgeber erkannt und vor einiger Zeit die zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit der Psychiatrischen Behandlungspflege (§ 37 Abs.2 SGB V) geschaffen.
- Angebot ambulanter HIV-Aids-Pflege in der eigenen Wohnung oder im Wohnverbund. HIV-Patienten überleben heutzutage jahrzehntelang und benötigen oft langfristig Pflege. Spezielle medizinische Kenntnisse sind ebenso erforderlich wie eine passende Unternehmenskultur des Pflegeunternehmens. (z. B. FELIX Pflegeteam, Berlin)
- Angebot von Intensivpflege. Ein Bereich, der offenbar ebenso durch die Fortschritte der Akutmedizin wie auch der Verkürzung von stationären Krankenhausaufenthalten (“außerklinische Beatmungsentwöhnung”) immer wichtiger wird. Solche Spezialisierung auf die Pflege von Wachkoma- und beatmungspflichtige Patienten gibt es im Bereich der stationären Pflege, aber auch schon der ambulanten Pflege (Webressource ).
- Angebot von Pflege für ältere Migranten, so genannte kultursensible Angebote: “Die so genannte kultursensible Pflege und Betreuung nimmt Rücksicht auf die besondere Biografie und Herkunft des einzelnen pflegebedürftigen Menschen, seine Gewohnheiten und Vorlieben, weil diese Rücksicht entscheidend für eine gute Pflege und Betreuung sein kann“ Sozialministerin Malu Dreyer, Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz (pflegen-online.de)
- Angebote für ältere Menschen mit geistiger Behinderung, die im Alter aufgrund der Pflegebedürftigkeit von einer Desintegration bedroht sind (Ausscheiden aus der Werkstatt, Tod der Eltern)
Der Vorteil solcher Spezialisierung liegt nicht nur in der Profilierung und damit besseren Vermarktung einer Pflegeeinrichtung oder des ambulanten Pflegeteams. Die Spezialisierung bringt einen weniger heterogenen und unter Umständen räumlich konzentrierten Kundenstamm mit sich, der es wiederum erleichtert, gut funktionierende Kooperationen mit Ärzten, Fachärzten und Therapeuten (KG, Ergotherapie, Logopädie) durchzuführen. Die räumliche Nähe von Patienten schafft viele Vorteile. Immobile Personen in einer Pflegewohngemeinschaft und in einem Wohnverbund können von einem gemeinsamen Hausarzt, eventuell sogar gemeinsamen Fachärzten, betreut werden. Sie bekommen so schneller und häufiger Arztvisiten. Therapeuten, z. B. Krankengymnasten können ins Haus bestellt werden und mehrere Patienten in einer Wohngemeinschaft betreuen. Die zusätzliche Betreuungsleistungen in der Pflege nach §§ 45, 45b SGB XI können von z.B. einer gemeinsamen Ergotherapeutin durchgeführt werden, individuell oder auch als Gruppenangebot.
Die Spezialisierung auf bestimmtes “homogenes” Krankheitsbild, erlaubt eine gezielte Fortbildung des Personals und somit vertieftes Pflegewissen. So können gezielte Qualifizierungen für den Umgang mit psychisch Kranken, Demenzkranken, MS-Kranken, HIV/Aids-Kranken und beatmungspflichtigen Patienten durchgeführt werden. Sind die Patienten mit einer gemeinsamen Erkrankung (z. B. bei MS oder Chorea Huntington) sich sozialräumlich nahe, bietet sich zudem die Möglichkeit der Gruppenbildung mit therapeutischen Effekten, der besseren Auseinandersetzung mit der Erkrankung, der besseren Krankheitseinsicht – mit positiven Rückwirkungen auf das Pflegeergebnis.
Gemeinsam ist vielen dieser Angebote, dass die Grenzen von ambulant und stationär unscharf werden. Ein Wohnverbund und eine Wohngemeinschaft sind zwar formell keine stationäre Einrichtung, aber sie haben einige Vorteile in der Organisation der Pflege und der externen Kooperation, die bisher dem stationären Bereich vorbehalten waren.
Oft, nach meinem persönlichen Eindruck als rechtlicher Betreuer leider nicht immer, ist sichergestellt, dass die so gewonnenen Synergieeffekte der Kooperation auch als Verbesserung bei den Patienten ankommen. Sicherlich ist Informationsfluss unter eingespielten Kooperationspartnern viel besser. Möglicherweise kommt die Zeitersparnis der Professionellen aber nicht immer den Patienten zugute, sondern verbessert nur die Einnahmesituation der Einrichtung oder der Professionellen. Hier wird das Thema der Qualitätssicherung berührt. Die Pflege- und Kooperationsprozesse müssen so organisiert sein, dass der Patient im Mittelpunkt steht und es in erster Linie der Patient ist, der von der Vernetzung und Kooperation profitiert.
Möglichkeiten zur Neupositionierung des Pflegeberufs ergeben sich – vor dem Hintergrund des oben ausgeführten aber auch unabhängig davon – wie folgt:
- Für die Professionellen in der Pflege werden Kooperationen und das soziale Umfeld des Patienten immer wichtiger: An erster Stelle steht wohl die Kooperation mit dem Patienten selbst. Dann sind die so genannten “Sachwalter” der Pflegebedürftigen zur berücksichtigen: rechtliche Betreuer, Sozialdienste. Außerdem ist die Kooperation mit den verschiedenen Fachärzten und Therapeuten wie Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Logopäden zu nennen. Nicht zuletzt wird auch die Kooperation mit pflegenden Angehörigen wichtiger. Für den Pflegeberuf bedeutet das notwendig eine Erweiterung der traditionellen, an der Medizin orientierten Wissensbestände. Der Pflegeruf emanzipiert sich von seiner dem Ärztestand dienenden Rolle. Er bezieht sich immer mehr auf den Patienten in all seinen sozialen Bezügen und nimmt damit notwendigerweise organisationstheoretisches im weitesten Sinne sozialwissenschaftliches Wissen in sich auf.
- Es deutet sich an, dass sich die historisch gewachsenen Formen der Zusammenarbeit zwischen Pflege und Ärzten so verändern werden, dass die Pflegeberufe auch auf medizinischen Gebiet selbständiger werden und mehr in Eigenverantwortung übernehmen werden (ausführlich dazu mit historischen Ausführungen und rechtlichen Überlegungen zum Problem der Delegation Bundestagsdrucksache 16/6339). Ein weitgehend eigenständiges Aufgabenfeld für den Pflegeberuf wird vor allem im Bereich der Prävention und der Behandlung chronischer Krankheiten entstehen (§ 137 f SGB V). Entsprechend wird sich der Pflegeberuf durch Entwicklung eines medizinisch-ganzheitlichen Wissens über chronische Krankheiten neu positionieren müssen.
- Vor allem und zuerst dort, wo “Profilierung durch Spezialisierung” nicht möglich ist, die Zahl der Mitbewerber und damit die Konkurrenz groß ist, wird die Pflege und damit der Pflegeberuf sich durch Qualitätssicherung positionieren müssen. Im Bereich “normaler” Seniorenpflegeheime ist das schon recht deutlich. Das heißt: Stärkere Ausrichtung der Pflege an der Pflegequalität und der internen Qualitätssicherung, statt nur der externen Qualitätssicherung zu genügen (Heimaufsicht, MDK). Das bedeutet Durchführung eines Pflege(case)managements durch entsprechend geschulte Pflegefachkräfte, um die Prozess- und Ergebnisqualität in der Pflege zu verbessern. Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten gibt es noch immer im Bereich individueller Pflegeanamnese, vor allem in der stationären Pflege (2. Bericht des MDS nach § 118 Abs. 4 SGB XI, 2007) In diesem Prozess wichtig, wie oben schon ausgeführt, auch die Verbesserung der Kooperation mit Hausärzten und anderen Heilberufen (Krankengymnasten, Logopäden etc), um eine vom Patienten ausgehenden aufeinander abgestimmte ärztliche Heilbehandlung und Pflege zu erreichen.