Quo vadis, Eingliederungshilfe?
Von der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ist seit vielen Jahren die Rede, doch sie kommt nur langsam voran.
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel SGB XII ist ein rasant wachsender Bereich. Allein in den vergangenen 10 Jahren sind die Kosten für die Träger der Sozialhilfe in Deutschland um mehr als 55% angewachsen (Quelle: www.staedtetag.de).
Den Interessen der Städte und Gemeinden, die eine unkontrollierbare Kostenentwicklung vermeiden wollen, stehen Vorgaben UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gegenüber sowie die Positionen der Behindtenverbände, die vom Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts für Behinderte ausgehen.
Einen Pflock in den Boden hat das Vorschlagspapier der 85. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) geschlagen (verfügbar unter www.stmas.bayern.de (Beschlüsse) oder www.lapkmv.de (Vorschlagspapier)). Hieraus wird sich über kurz oder länger der erste Referentenentwurf zur Reform der Eingliederungshilfe enwickeln.
Das Papier der ASMK ist erwartungsgemäß widersprüchlich und gerade deshalb lesenswert. Viel ist von der verbesserten Steuerung und Wirkungskontrolle durch die Kostenträger die Rede. Gemeint ist hier die gesetzliche Verankerung eines Fallmanagements in der Eingliederungshilfe (S. 7), dass die Effektivität und Effizienz der Eingliederungsmaßnahmen verbessern soll (S. 7). An anderen Stellen des Papiers wird die auch Figur des selbstbestimmt handelnden Behinderten Menschen ausgemalt, der eine pauschalierte Geldleistung (S. 11) erhält und die für ihn passenden Leistungen auf einem Markt mit unterschiedlichen Angeboten einkauft. Zwischen den Zeilen des Papiers wird recht deutlich, dass wir eine marktförmige Selbstregulation des Marktes der Eingliederungshilfe viel weniger erwarten dürfen als eine zentrale Steuerung durch des Marktes durch die Sozialhilfeträger.
Sehr zu empfehlen zu diesem Thema ist auch der Vortrag des BAGÜS-Geschäftsführers Bernd Finke, der auf zahlreiche Schnittstellenproblematiken im Verhältnis zur Hilfe zum Lebensunterhalt, zur Hilfe zur Pflege, zur Pflege- und Krankenversicherung hinweist, die mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe noch gelöst werden müssen (Vortrag anlässlich der Jahrestagung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/-innen (BdB) am 17.04.2010 in Weimar (www.bdb-ev.de).