Reformen zum 01.09.2009
Durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das zum 01.09.2009 in Kraft trat, wurde das Vormundschaftsgericht aufgelöst. An seine Stelle tritt das Betreuungsgericht. Die Betreuungsgerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte, die zuständig sind für Betreuungssachen, Unterbringungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen.
Außerdem treten zum 01.09.2009 wichtige Änderungen im Betreuungsrecht in Kraft, die die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen betreffen:
Die Synopse hierzu im btprax-wiki.