Wohnungslose mit psychiatrischer Diagnose
Der Landesbeauftragte für Psychiatrie in Berlin beschäftigt sich unterdessen mit dem Problem, dass für Wohnungslose mit psychiatrischer Diagnose lange Wartefristen bestehen könnten, bis ein Platz im Bereich der Eingliederungshilfe zur Verfügung steht. Viele psychisch Kranke werden zunächst auf Kostengrundlage der Wohnungslosenhilfe betreut. An einer zielgerichtete Überleitung in den leistungslogisch vorrangigen Hilfekontext der Eingliederungshilfe fehlt es. Die Gefahr, dass hier auch Kosten in den Bereich der Wohnungslosenhilfe verschoben werden, ist evident.