Schnellere Einstufung in der Pflege

Donnerstag, 26. Juni 2008 - 10.55 Uhr | Keine Kommentare

Oft übernehmen Betreuer Betreuungen für Personen, die sich im Krankenhaus befinden, medizinisch bereits austherapiert sind, aber nicht in ihre Wohnung entlassen werden können. Leider liegt oft noch keine Pflegestufe vor, die Voraussetzung für eine Entlassung in ein Heim oder eine Demenz-Wohngemeinschaft ist.

Das neue Pflegeweiterentwicklungsgesetz ermöglicht nun eine schnellere Pflegeeinstufung in solchen Fällen.

In SGB XI § 18 Abs. 3 heißt es nun:

Befindet sich der Antragsteller im Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitationseinrichtung und liegen Hinweise vor, dass zur Sicherstellung der ambulanten oder stationären Weiterversorgung und Betreuung eine Begutachtung in der Einrichtung erforderlich ist, ist die Begutachtung dort unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Pflegekasse durchzuführen; die Frist kann durch regionale Vereinbarungen verkürzt werden.

Veranstaltung: Psychisch Kranke ins Heim?

Donnerstag, 19. Juni 2008 - 09.54 Uhr | Keine Kommentare

Eine beträchliche Anzahl von psychisch Kranken Menschen befindet sich in Heimen der stationären Pflege. Diese Aufnahme und Inanspuchnahme erfolgt auf bezirklicher wie auf überbezirklicher Ebene bisher ungesteuert, während sich im Bereich der Eingliederungshilfe in den letzten Jahren ein differenziertes System von Hilfeplanung und Steuerung entwickelt hat.

Die Veranstaltung

Psychisch Kranke ins Pflegeheim?

Probleme der Steuerung von Hilfen zwischen stationärer Pflege und Eingliederungshilfe

am 16.07.2008 14:00 Uhr im Pinellodrom, Dominicusstraße 5-9, 10823 Berlin befasst sich ausführlich mit diesem Thema.

Es handelt sich um eine Veranstaltung der BGSP und der DGSP-Fachausschusses “Menschen in Heimen”. Ein Flyer befindet sich hier.