Freitag, 29. Juni 2007 - 15.02 Uhr |
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Wer sich die Arbeit der Fristenberechnung erleichtern möchte, kann dazu mit diesem
Fristenrechner
mit wenigen Eingaben Tages- Wochen oder Monats- oder Jahresfristen bestimmen. Die Einstellung Fristtyp “Ereignisfrist” ist für die meisten Fristenberechnungen die richtige.
Wer Kontonummern auf Ihre formale Richtigkeit prüfen möchte kann dies unter
www.konto-nummern.de
vornehmen. Bei dieser Prozedur wird eine Prüfziffer errechnet, die es ermöglicht, die Kontonummer zu verifizieren.
Profession und Organisation
Freitag, 22. Juni 2007 - 13.58 Uhr |
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Das BMJ plant einen automatischen Kontenpfändungsschutz.
Der Gesetzentwurf sieht eine Überarbeitung der für den Kontopfändungsschutz relevanten Vorschriften der ZPO, des SGB I sowie des Einkommensteuergesetzes vor. Bisher ist die Kontenpfändung für die Schuldner existenzbedrohend, weil sie häufig zur Kündigung des Kontos durch die Bank führt.
Der Gesetzentwurf plant ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto “P-Konto”, auf dem ein bestimmter Betrag (985,15 €) automatisch pfändungsfrei bleibt. Das Konto bleibt auch bei Vorliegen einer Pfändung für den Zahlungsverkehr voll funktionstüchtig, so dass Überweisungen und Lastschriften weiter ausgeführt werden können.
Das wäre mal eine Reform, die Betreuern die Arbeit erleichtern würde.
Schulden und Insolvenz
Freitag, 15. Juni 2007 - 11.24 Uhr |
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Das Forum Schuldnerberatung bietet unter der Rubrik “Service und Ratgeber” eine ganze Reihe von sehr nützlichen Arbeitsinstrumenten für Schuldnerberater. Die Materialien befinden sich hier .
Unter anderem finden sich dort:
- Musterbriefe rund um das Verbraucherinsolvenzverfahren
- Musterbriefe zur Recherche von Forderungen und deren Aktualisierung
- Musterbriefe mit Zahlungsvorschlägen
- Materialien zum Insolvenzantrag
- Anträge rund um die Pfändung
- Allgemeine Gläubigerkorrespondenz (Stundung, Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit)
Bitte beachten sie den Copyrighthinweis. Die Materialien werden zum privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt.
Schulden und Insolvenz
Freitag, 08. Juni 2007 - 15.05 Uhr |
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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat einhundert Pflegeverträge geprüft und festgestellt, dass viele davon in Teilen rechtswidrig sind.
Es bestünden zum Beispiel übermäßig lange Kündigungsfristen. Bei Pflegeverträgen sollte die jederzeitige außerordentliche Kündigung möglich sein.
Außerdem fehle es an der Transparenz der Verträge. Der Pflegedienst müsse die zu erbringenden Leistungen im Einzelnen auflisten. Das geschehe oft nicht.
Weitere Hinweise hierzu finden Sie unter
www.tagesspiegel.de
www.vzbv.de
Pflege und Demenz
Freitag, 01. Juni 2007 - 11.06 Uhr |
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Über die sozialrechtlich angemessenen Kosten der Unterkunft wird viel geschrieben. Konkrete Zahlen veröffentlichen nur wenige. Daher hier eine kurze Übersicht, die für Berlin gilt (Haushaltsgröße, Bruttowarmmiete).
- 1-Personen-Haushalt: 360,00 Euro
- 2-Personen-Haushalt: 444,00 Euro
- 3-Personen-Haushalt : 542,00 Euro
Das Jobcenter Treptow-Köpenick hat diese Zahlen veröffentlicht. Sie gelten auch für die Personen, die Grundsicherung beziehen.
Sozialrecht, soziale Ansprüche und Vergünstigungen