Freitag, 27. April 2007 - 08.50 Uhr |
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oder deren Betreuer sollten die Überprüfung über Ihrer Rentenbescheide beantragen, wenn sie eine Rente beziehen, die ab dem 1. Januar 2001 oder später bewilligt wurde.
Das Bundessozialgericht hatte schon im Urteil vom 16.05.2006 (Az.: B 4 RA 22/05 R) die Praxis der Rentenversicherungsträger, bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Lebensjahr, Rentenabschläge vorzunehmen, für rechtswidrig erklärt.
Da die Rentenversicherungsträger dieses Urteil von sich aus nicht umsetzen, muss jede von diesem Urteil betroffene Person selbst die Überprüfung seines Rentenbewilligungsbescheids beantragen.
Um eine Rückzahlung für den gesamten Bewilligungszeitraum zu erhalten, muss die Antragstellung bis zum 30.04.2007 erfolgt sein, ist aber selbstständlich auch später noch empfehlenswert.
Sozialrecht, soziale Ansprüche und Vergünstigungen
Freitag, 20. April 2007 - 13.28 Uhr |
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Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat eine Konvention über die Rechte behinderter Menschen verabschiedet.
Die Konvention steht nun den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zur Zeichnung und Ratifikation offen.
Ziel der der Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist, weltweit die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung zu unterbinden.
Mit der Konvention liegt erstmals ein internationales Dokument vor, das Fragen der Behinderung nicht nur aus einer sozialrechtlichen, sondern auch aus einer menschenrechtlichen Perspektive behandelt.
Psychische Krankheit und Heilbehandlung
Freitag, 13. April 2007 - 14.57 Uhr |
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Der Landesbeauftragte für Psychiatrie in Berlin beschäftigt sich mit Grundsatzfragen der Situation psychisch Kranker und des Versorgungssystems. Ihm obliegt die Steuerung der Entwicklung des Versorgungssystems einschließlich der Weiterentwicklung von Versorgungskonzepten sowie von Finanzierungsgrundlagen.
Die Homepage enthält eine Reihe von Veröffentlichungen zum Thema Psychiatrie, die für Berufsbetreuer interessant sind. Die folgenden Links führen direkt zu den Veröffentlichungen im PDF-Format:
Wegweiser Psychiatrie in Berlin – Information und Orientierung
Psychiatrieentwicklungsprogramm
Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG)
Psychische Krankheit und Heilbehandlung
Freitag, 06. April 2007 - 11.22 Uhr |
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Ein häufiger Formfehler von Sozialämtern und Jobcentern liegt darin, vor einem belastenden Verwaltungsbescheid die Anhörung gemäß § 24 SGB X zu “vergessen”.
Die Vorschrift lautet:
Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Werden bei einkommensabhängigen Leistungen bloße Anpassungen vorgenommen, ist keine Anhörung vorzunehmen (§ 24 Abs. 2 Nr. 5). Es gibt aber in der Praxis einige leistungsrelevante Ereignisse, die durch § 24 Abs. 2 Nr. 5 nicht abgedeckt sind.
Ein Beispiel hierfür:
Eine Heizkostenerstattung wurde der von der Behörde vor zwei Monaten bekannt gegeben. Der Antragsteller hat die Erstattung, vertrauend darauf, dass sich die Behörde nicht mehr melden werde, inzwischen verbraucht. Dann meldet sich die Behörde doch noch und will mit laufenden Ansprüchen aufrechnen. Sie hat es jetzt eilig. Anstatt eine Anhörung durchzuführen, versendet sie gleich einen Bescheid zur Aufrechnung.
Dieser Bescheid ist nichtig gemäß § 40 Abs. 1 SGB X. Die Anhörung ist eine behördliche Pflicht, deren Verletzung Konsequenzen hat.
Sozialrecht, soziale Ansprüche und Vergünstigungen