Freitag, 24. November 2006 - 12.23 Uhr |
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Auch wenn einige Pressemitteilungen einen anderen Eindruck vermitteln: Eine Weihnachtsbeihilfe für alle Sozialhilfeempfänger gibt es nicht. Allerdings hat der Gesetzgeber den Barbetrag gemäß § 35 Abs. 2 S. 2 SGB XII um 1% angehoben. Damit wird die Weihnachtsbeihilfe künftig pauschal abgegolten. Für das Jahr 2006 sieht das Gesetz eine einmalige Weihnachtsbeihilfe für Heimbewohner von mindestens 36,- Euro vor, § 133b SGB XII.
Quelle: www.aus-portal.de
Sozialrecht, soziale Ansprüche und Vergünstigungen
Freitag, 17. November 2006 - 12.18 Uhr |
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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich in seinem Urteil XII ZR 98/04 vom 30.08.2006 erneut hinter erwachsene Kinder gestellt, deren Eltern pflegebedürftig geworden sind und die Pflegekosten aus eigenen Mitteln nicht mehr tragen können. Gemäß § 1603 Abs. 1 BGB müssen Kinder mit ihrem Einkommen und Vermögen für ihre Eltern einstehen.
Das jüngste Urteil beschäftigt sich mit dem angemessen Vermögen für die Altersvorsorge des Kindes.
Schon mit seiner bisherigen Rechtssprechung stellte der Senat klar, dass der Unterhaltspflichtige im Rahmen des Elternunterhalts berechtigt ist, neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zu 5 % seines Bruttoeinkommens als zusätzliche private Altersversorgung aufzuwenden. Konsequenterweise muss, wie in dem neuen Urteil nun ausgeführt wird, auch ein alters- und “standesgemäßer” Vermögensschonbetrag dem Unterhaltspflichtigen für die eigene Altersvorsorge verbleiben.
Für die Berechnung des Einkommens habe ich in Anlehnung an die letzten BGH-Urteile ein kleines Rechenwerkzeug entwickelt.
Pflege und Demenz
Freitag, 10. November 2006 - 10.04 Uhr |
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Das Berliner Sozialgericht steuert trotz erheblicher Aufstockung der Richterstellen auf die Grenzen seiner Belastbarkeit zu:
Seit drei Monaten registriert allein das Berliner Sozialgericht monatlich mehr als 1.000 Hartz-IV-Verfahren. Im Oktober waren es nun schon 1.243 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz. Damit betrifft nach wie vor fast jedes zweite neue Gerichtsverfahren den Bereich Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe).
heißt es in einer Pressemitteilung vom 07.11.2006.
Aus meiner Sicht kann ich bestätigen, dass der Anruf des Sozialgerichts, vor 2 Jahren noch eine Ausnahme, hier in fast jeder Betreuung, die den Bereich SGB II oder SGB XII berührt, unvermeidlich wird.
Im Bereich des SGB XII ist meist monatelange Untätigkeit der Anlass für eine Klage.
Im Bereich des SGB II sind es meist bewusst (?) rechtswidrige Entscheidungen der Jobcenter, die mich zur Klage zwingen. Meine Erfolgsquote liegt nahe 100%, auch wenn es oft gar nicht zur Entscheidung des Sozialgerichts kommt, sondern nur dazu, dass das Rechtsamt der Behörde tätig wird, um die Behörde klaglos zu stellen.
Das ist nichts anderes als eine Verlagerung von Kompetenzen. Was in den Behörden an Sachverstand und Organisation fehlt, muss mit teuren Richterstellen kompensiert werden.
Sozialrecht, soziale Ansprüche und Vergünstigungen
Freitag, 03. November 2006 - 11.06 Uhr |
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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner einen neuen Heimbericht veröffentlicht.
Das Werk steht auf der Seite des BMFSFJ online und als pdf zur Verfügung.
Interessant fand ich besonders die Zahlen in Kapitel 5 zur rechtlichen Betreuung.
Nach Angaben des Bundesministeriums lebt von den älteren (65 Jahre oder älter ) rechtlich Betreuten ein Viertel im Privathaushalt, drei Viertel in einer stationären Einrichtung. Da scheint sich meine Fallstruktur schon mal signifikant vom Durchschnitt zu unterscheiden: Weniger als ein Drittel meiner Betreuten in dieser Altersklasse lebt im Heim, da ich mich nach Möglichkeit immer für Pflegewohngemeinschaften entscheide.
Die Studie geht davon aus, das bundesweit erst 8.000 ältere Menschen in solchen gemeinschaftlichen Wohnformen leben, während 640.000 Menschen in Heimen wohnen.
Pflege und Demenz