Freitag, 29. September 2006 - 15.54 Uhr |
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Eigentlich war ich auf der Suche nach Informationen über “Pflegenester” für sturzgefährdete Demenzkranke. Darüber habe ich wenig gefunden.
Dafür bin ich auf andere interessante Informationen, unter anderem ein neues Informationsangebot über Demenz WGs, dass in Redaktion der Freunde alter Menschen entstanden ist, gestoßen. Die Freunde Alter Menschen beraten auf ihrer Website www.alzheimerwgs.de Angehörige und Betreuer von Demenzkranken und Initiatoren von Demenzwohngemeinschaften. Vor allem aber verstehen sie sich als Verbraucherschutzinstanz auf diesem Gebiet.
Auch die Industrie stellt gehaltvolle Angebote ins Netz. Die Website www.alzheimerinfo.de in Redaktion des Pharmaunternehmens Merz bietet hochwertige Informationen zum Thema Alzheimer-Erkrankung. Diagnose der Erkrankung, Therapie und Möglichkeiten zu alltäglichen, sozialen und rechtlichen Hilfen werden umfassend erörtert und in barrierefreiem Webdesign dargestellt.
Schließlich aufgrund einer aktuellen Anfrage einer Leserin noch der Hinweis, dass die “Koordinierungsstellen Rund ums Alter” schon seit einiger Zeit eine Zimmerbörse für Demenz-Wgs unterhalten. Diese war zunächst zentral bei der Koordinierungsstelle in Neukölln angelegt. Unterdessen wird die Zimmerbörse für Demenz-WGs dezentral von den bezirklichen Koordinierungsstellen betrieben.
Pflege und Demenz
Freitag, 22. September 2006 - 07.16 Uhr |
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Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzesentwurf zur Anpassung der Betreuervergütung eingebracht. Jerzy Montag und Markus Kurth betonten, dass die wichtige Arbeit der rechtlichen Betreuer gesellschaftliche Anerkennung, Respekt und eine angemesse Vergütung verdient.
Die Stundensätze der Berufsbetreuer sind seit der Reform 2005 als feste Inklusivstundensätze ausgestaltet. Damit werden neben der eigentlichen Arbeitsleistung auch sämtliche Aufwendungen und die Umsatzsteuer pauschal abgegolten. Steigt nun der Steueranteil, würde der Anteil der vergüteten Betreuungsleistung real abgesenkt, wenn der Stundensatz unverändert bliebe,
kritisieren Montag und Kurth.
Profession und Organisation
Freitag, 15. September 2006 - 15.02 Uhr |
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Ein häufiges Ärgernis: Der Träger der Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung unterstellt in seiner Bedarfsberechnung, dass der alleinlebende volljährige Betreute Kindergeld erhält. Oft werden diese 154 Euro ohne weitere Umstände als Einkommen in der Bedarfsberechung verbucht. Beanstandet der aufmerksame Betreuer dies, wird darauf verwiesen, dass die Mutter gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld habe, und dass ergo das unterhaltsbedürftige Kind dieses Geld erhalten müsse. Als Betreuer hat man dann oft große Mühe, Familienkasse und Elternteil soweit zu bekommen, dass das Kindergeld auch tatsächlich an den Betreuten gezahlt wird.
Damit ist nun Schluss. In seinem Beschluss vom 10.12.2004 hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass das Kindergeld grundsätzlich Einkommen des Kindergeldberechtigten, d. h. der Person, an die es ausbezahlt wird, ist und nicht auf den Grundsicherungsanspruch eines volljährigen Kindes angerechnet werden darf (BverwG 5 C 25.02 17.12.2003).
Das Bundesverwaltungsgereicht revidiert damit seine eigene frühere Rechtssprechung. Begründet wird die Entscheidung unter Verweis auf steuerrechtliche Regelungen. Aus diesen ergäbe sich, dass das Kindergeld dazu diene, einen Teil des elterlichen Einkommens, der zur Existenzsicherung diene, steuerlich freizuhalten. Somit sei das Kindergeld Einkommen der Eltern. Auch das Zivilrecht ordne das Kindergeld nicht dem Kind als Einkommen zu.
Anders verhält es sich nur, wenn das Kindergeld z. B. durch eine Abzweigung in voller Höhe an das Kind weitergegeben wird. Ferner ist für Minderjährige durch das SGB XII die Zuordnung klar geregelt:
Bei Minderjährigen ist das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen, soweit es bei diesem zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes benötigt wird. (§ 82 Abs. 1 SGB XII)
Sozialrecht, soziale Ansprüche und Vergünstigungen
Freitag, 08. September 2006 - 09.38 Uhr |
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Der Wuppertaler Verein Tacheles hat es geschafft, dass die Arbeitsagentur ihre Durchführungs-, Dienst- und Verwaltungsanweisungen ins Netz stellen musste.
www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/informationsfreiheitsgesetz-4.html
Am 23. Juni 2006 fand eine mündliche Erörterung zu einem Eilverfahren beim Sozialgericht Düsseldorf statt. Ergebnis dieser Verhandlung war der Abschluss eines Vertrags zwischen dem Erwerbslosenverein und der Bundesagentur für Arbeit. Darin verpflichtet sich die BA, die im Tacheles-Antrag angeforderten Informationen und Verwaltungsverordnungen im Internet zu veröffentlichen. Da es sich bei den beantragten Dokumenten um weit über tausend Dokumente handelt, wurden zur gesamten Veröffentlichung verschiedene Fristen ausgehandelt.
Ich habe gleich mal ausprobiert, was man da so finden kann. Der Schwerpunkt des bisher veröffentlichten Materials liegt noch bei den Regelungen des SGB III und ist für Betreuer leider nur partiell interessant.
Auf der Begrüßungsseite finden sich die Informationen natürlich nicht. Man kommt eigentlich am besten über die Suchfunktion an die Unterlagen. (Begriff “Weisungen” oder “Arbeitnehmerintegration” eingeben)
Aktuell hält man die Dienstanweisungen unter dieser ewig langen URL bereit. Dieser Link kann aber bald wieder ungültig sein, dann eben wieder danach suchen…
Sozialrecht, soziale Ansprüche und Vergünstigungen