Donnerstag, 31. August 2006 - 11.52 Uhr |
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Morgen findet in Berlin, Johannisstraße 20, die Messe und das Kulturfest. “Leben in der Metropole zwischen Wahn und Sinn” statt. Es präsentieren sich die aus Landesmitteln finanzierten psychiatrischen Versorgungsangebote der einzelnen Bezirke und bezirkliche Vertreter mit ihren Projekten.

Ich zitiere aus der Website der Veranstalter: “Enthospitalisierung war und ist vorausschauende Sparpolitik. Denn in der gemeindenahen Versorgung kostet jeder der 5.300 Psychiatriepatienten, die im Jahr 2005 in entgeltfinanzierten Projekten betreut wurden, einige zehntausend Euro weniger als in der Klinik. Was jedoch noch weitaus bedeutender war: Die Lebensqualität der Menschen wurde immens gesteigert. Die Behandlung und Betreuung seelisch erkrankter Menschen wird auch zukünftig eine Herausforderung sein: So stehen nach einer Analyse der Jahre 2000 – 2004 seelische Erkrankungen mittlerweile in Berlin bei der Anzahl der Krankenhausbehandlungen an zweiter Stelle.”
Psychische Krankheit und Heilbehandlung
Freitag, 25. August 2006 - 14.24 Uhr |
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Keine ganz neue Vorschrift, aber gerade bei einer meiner Betreuten wieder aktuell geworden:
§ 428 SGB III.
Wenn der Betreute über 58 Jahre alt ist und der Arbeitsvermittlung nur unzuverlässig zur Verfügung steht, sollte vom Betreuer beim Jobcenter die Fortzahlung der Leistung gemäß § 428 SGB III beantragt werden. Bis zum 1. Januar 2008 kann die Regelung nach § 428 SGB III aufgrund einer Übergangsbestimmung auch von Arbeitslosengeld II – Empfängern genutzt werden. Voraussetzung ist, dass der Betroffene ALG II- Bezieher zu gegebener Zeit eine Altersrente beantragt, wobei die Rente allerdings keine Abschläge enthalten darf.
Die Folge dieses Antrages ist, dass der Betreute keine Einladungen der Arbeitsvermittlungen mehr erhält, somit keine Sperrzeiten wegen Terminversäumnis mehr möglich ist und bis zur Berentung “seine Ruhe” hat.
Sozialrecht, soziale Ansprüche und Vergünstigungen
Freitag, 18. August 2006 - 08.22 Uhr |
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Das Berliner Sozialgericht veröffentlicht eine Auswahl seiner Entscheidungen (derzeit 200) zum ALG II und zur Sozialhilfe auf dieser Homepage.
Das Gericht reagiert damit auf viele Anfragen von Bürgern und Behörden. Um auch juristischen Laien einen Überblick zu verschaffen, sind die Entscheidungen durch einen Suchbaum gegliedert, der die häufigsten Streitpunkte aufführt.
Die Entscheidungen des Sozialgerichts Berlin stehen auch, zusammen mit den Entscheidungen anderer Sozialgerichte, Landessozialgerichte und den Entscheidungen des BSG, unter
www.sozialgerichtsbarkeit.de
kostenlos zur Verfügung.
Sozialrecht, soziale Ansprüche und Vergünstigungen