Filmfest zum Thema “Psychische Krankheit”

Freitag, 21. April 2006 - 09.05 Uhr | Keine Kommentare

Am 27. April startet in Berlin das Filmfest „Ausnahme/Zustand“ und wird anschließend in 60 deutschen Städten gezeigt.

Der thematische Schwerpunkt des Filmfestes ist die psychische Krankheit “Depression”. Protagonisten der Filme sind Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen. Das Programm mit acht Dokumentarfilmen wurde vom Leipziger Verein „Irrsinnig Menschlich” zusammengestellt.

Es laufen im Einzelnen:

  • Tarnation (Jonathan Caouette)
  • People Say I’m Crazy (John Cadigan, USA)
  • SeelenSchatten (Dieter Gränicher, Schweiz)
  • Ohne Gewicht (Sigve Endresen, Norwegen)
  • Entfremdungen (Malek Benismail, Frankreich/Algerien)
  • Noch eine Stunde mit Dir (Alina Marazzi, Italien)
  • Janine F. (Teresesa Renn)
  • Raum 4070/4071 (Jana Kalms,Torsten Streignitz)

Ich werde mir wahrscheinlich den Film “People Say I’m Crazy” anschauen. Es handelt sich um einen autobiographischen Film, der von mehreren Jahren der Krankheit und Behandlung erzählt und dabei Videoclips verwendet, die teilweise während akuter Erkrankung entstanden. Zu diesem Film gibt es auch eigene Website, auf der Cadigan seinen Film vorstellt. Auch einige kurze Szenen sind dort als Stream zu sehen. John Cadigan kündigt seinen Film mit diesen Worten an:

Welcome to my mind. My name is John Cadigan, and I’m an artist with schizophrenia. People Say I’m Crazy is my documentary about the world inside my head. It’s a chaotic world filled with paranoia, creativity, fear and desire. A world in which I’m struggling every day, trying to know what is real and what is not. Ten years ago, after my first psychotic break in college, I started filming myself because I wanted the world to know what it’s like to live with labels such as “psychotic,” “schizophrenic” and “severely disabled.” I filmed everything—from being catatonic to when I had ECT (electro-convulsive therapy). Finally a new generation of medications came on the market, and they actually began to work. My life became bearable, sometimes even enjoyable. I started to create again—drawing, carving and making woodcuts. If my family and doctor hadn’t given me such intense support, I’d probably be dead by now.

Was tun bei Kontopfändungen?

Freitag, 14. April 2006 - 10.02 Uhr | Keine Kommentare

Kontopfändungen sind lästig. In vielen Fällen werden leider auch dann Pfändungen vom Gläubiger durchgeführt, wenn eigentlich klar ist, das nichts zu holen ist. Die Pfändung oder die Androhung derselben ist dann als ein Druckmittel zu verstehen, um den Schuldner dazu zu bringen, von eigentlich unpfändbaren Leistungen kleine Raten abzuzweigen. Mit solchen Mini-Raten hat man zwar keine Tilgungsaussicht, aber der Gläubiger gibt Ruhe. Ich richte bei Sozialhilfeempfängern niemals derartige Ratenzahlungen ein.

Ich gebe aber zu, dass Pfändungen auch mir äußerst lästig sind. Solange das Girokonto des Betreuten mit einer Pfändung belastet ist, bleibt es ja für den normalen Zahlungsverkehr gesperrt. Online-Verwaltung adé.

Die weithin bekannte sogenannte 7-Tage Regelung für Sozialleistungen ermöglicht, solange die Pfändung noch nicht vom Tisch ist, zumindest eine erste Hilfe. Innerhalb dieser Frist kann man Sozialleistungen in voller Höhe entsprechend § 55 I SGB I abheben. Das kann aber kein Dauerzustand sein, nicht nur wegen des Aufwandes für den Betreuer, sondern auch, weil die Bank dabei auf Dauer nicht mitspielt und das Konto kündigen wird.

Im nächsten Schritt muss man unverzüglich beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen sogenannten Freigabeantrag gem. § 850 k ZPO stellen . Mit diesem Antrag kann man erreichen, dass das Gericht die Pfändung einstellt. Übrigens ist eine von der Bank schriftlich angedrohte Kontokündigung wegen der Pfändung in diesem Zusammenhang überaus hilfreich. Man muss diesen Umstand dem Vollstreckungsgericht mitteilen und eine vollständige Aufhebung der Pfändung beantragen. Denn damit hat das Vollstreckungsgericht, wenn die Kontopfändung für den Gläubiger voraussichtlich auf Dauer erfolglos bleibt und die Kontokündigung für den Schuldner eine “unzumutbare Härte darstellt” die Möglichkeit, die Pfändung gemäß § 765 a ZPO vollständig einzustellen.

Barrierefrei Wohnen

Freitag, 07. April 2006 - 09.45 Uhr | Keine Kommentare

Gestern habe ich mir das umgebaute Badezimmer bei Frau M. angeschaut. Der beauftragte Handwerker hat gute Arbeit geleistet, es ist ihm tatsächlich gelungen, unter schwierigen Bedingungen (Altbau mit Dielen, alte Rohrleitungen) eine barrierefreie Dusche einzubauen. Frau M. könnte das Bad jetzt sogar mit einem Duschrollstuhl befahren, wenn sie möchte. Zum Glück ist sie darauf zur Zeit noch nicht angewiesen und benutzt die Haltegriffe, die an den Wänden angebracht wurden.

Wie Frau M., ziehen es viele ältere Menschen vor, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Durch Umbaumaßnahmen, wie zum Beispiel Entfernung von Schwellen, Anbringung von Haltegriffen, kann man vermeiden, dass Behinderung oder Pflegebedürftigkeit einen Wohnungswechsel erforderlich machen.

Informationen zu den einschlägigen DIN-Normen sowie Auskünfte zu Fördermitteln, Zuschüssen und Finanzierungsmöglichkeiten erhalten Sie unter

www.nullbarriere.de

Konkrete Hilfe bei Wohnanpassungmaßnahmen bieten in Berlin die bezirklichen “Koordinierungsstellen rund ums Alter”.

www.koordinierungsstellen-rundumsalter.de