Mittwoch, 15. Februar 2006 - 10.10 Uhr |
Keine Kommentare
Die Möglichkeit, “einmalige Beihilfen” für Hausrat und Möbel sowie Kleidung zu erhalten, sind nach dem neuen Sozialhilfegesetz drastisch eingeschränkt bzw. weggefallen. Der Hilfeempfänger soll aus dem geringfügig erhöhten Regelsatz selbst ansparen und Rücklagen für Reparaturen und Neuanschaffungen bilden. Natürlich funktioniert das oft nicht. Wenn dann eines Tages ein Kleiderschrank in sich zusammenbricht oder die Schuhe auseinanderfallen, wird es schwierig.
Jetzt bin ich auf eine interessante Broschüre der Behindertenbeauftragten des Bezirksamtes Neukölln gestoßen, in der man erstaunliche viele kostenlose Hilfeprojekte findet. Sehr viele Projekte bieten “Hol-, Begleit- und Schiebedienste” an. Auch Projekte, die kostenlose Hilfen im Haushalt anbieten oder umsonst Kleidung und Hausrat abgeben, werden aufgelistet. Sie finden die Broschüre als im Pdf-Format im Internet unter
www.berlin.de/ba-neukoelln/verwaltung/behindertenbeauftragte
Aus der Erfahrung der letzten Jahre weiß ich, das es nicht immer unproblematisch ist, mit solchen Projekten zu arbeiten, zumal wenn sie kostenlos sind. Es mangelt nicht selten eben an Zuverlässigkeit und Professionalität. Manchmal kommen die in solchen Projekten tätigen Menschen selbst aus schwierigen Verhältnissen. So ist die Zusammenarbeit eine ganz andere als mit den “Profis”. Aus der Not heraus – ein neuer Anlauf in diese Richtung ist unumgänglich.
Sozialrecht, soziale Ansprüche und Vergünstigungen
Donnerstag, 09. Februar 2006 - 09.51 Uhr |
Keine Kommentare
Bei den neuen Regelungen zur Rundfunkgebührenbefreiung hat man scheinbar eine Gruppe von befreiungswürdigen Personen “vergessen”: Personen mit geringem Einkommen, die keine staatlichen Leistungen beziehen. Die Möglichkeit, geringes Einkommen dadurch nachzuweisen, dass man nach sozialhilferechtlichen Kriterien notwendige Belastungen und Einkommen gegenüberstellt, scheint nicht mehr zu existieren. So jedenfalls der Eindruck, wenn man Informationsblätter der GEZ liest und deren Website www.gez.de. Befreit wird nur noch, wer staatliche Leistungen bezieht oder behindert ist und dies auf einfach zu prüfende Weise, durch Vorlage des Originalbescheids, nachweisen kann (§ 6 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag).
Schaut man genauer in den Rundfunkgebührenstaatsvertrag, entdeckt man aber doch eine weitere Möglichkeit:
Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 kann die Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien. (§ 6 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag)
Versucht man in passenden Fällen, also bei Personen, deren Einkommen gering ist, in Bezug auf diese Härtefallregelung eine Befreiung zu erwirken, erhält man bisher noch abschlägige Bescheide. Klar, die GEZ ist mit ihrer neuen Aufgabe und tausenden von Anträgen überlastet und will nicht auch noch in die aufwändige Bearbeitung von Einzelfällen einsteigen. Es darf aber nicht sein, dass eine Person, deren Einkommen nach Abzug notwendiger Ausgaben nicht höher ist, als dass eines Empfängers von laufenden Leistungen nach SGB XII, schlechter gestellt ist als dieser. Mein nächster passender Fall landet wieder dort. Mit einem schönen, dicken Anlagenkonvulut…
Sozialrecht, soziale Ansprüche und Vergünstigungen
Dienstag, 07. Februar 2006 - 09.12 Uhr |
Keine Kommentare
Aus einem heutigen Schreiben des Bezirksamtes Neukölln von Berlin:
…trotz einer Suchanzeige, die ich im November 2005 versandte, ist mein Vorgang Ihres o. g. Betreuten nicht mehr auffindbar. Um nun endlich eine Notakte anlegen zu können, benötige ich nochmals einen Antrag auf Sozialhilfe…
Das war schon klar. Schon durch die Praxis, einmal im Monat ein neues Aktenzeichen für ein Antragsverfahren zu vergeben, dürfte es schwierig sein, eine Akte zu wieder zu finden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass bei Auflösung eines Sachgebietes andere Sachbearbeiter dort aktiv nach Vorgängen suchen, die nun in ihre Zuständigkeit fallen könnten. Wahrscheinlicher ist, dass der ganze Kram einfach eingelagert wird und irgendwie im Archiv verschwindet.
Ich bin dafür, das Prinzip der Sachbearbeiterautonomie wieder abzuschaffen. Warum führt man nicht eine zentrale Registratur ein, wie es sie in der Justiz schon immer gab? Dann weiß man immer, wer den Vorgang hat und wie lange er ihn schon hat. Und man weiß, wo der Vorgang ggf. “verschwunden” ist.
Sozialrecht, soziale Ansprüche und Vergünstigungen