Rechtliche Betreuung ist Schutz...

...denn sie bewahrt die Rechte derjenigen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht besorgen können. Dabei soll rechtliche Betreuung nicht bevormunden, sondern soweit als möglich von den Wünschen des Betreuten ausgehen. Der Schutz, den rechtliche Betreuung bieten soll, soll maßvoll und flexibel sein, den Bedürfnissen und Lebensvorstellungen des Betreuten angepasst.

Ich bin Berufsbetreuer und spüre in einem kleinen Essay dieser Erwartung an meinen Beruf nach. Wie wurde die Vormundschaft von einst zu "rechtlicher Betreuung" und wo stehen wir heute? Welche Kompetenzen bringe ich als rechtlicher Betreuer mit und mit welchen Grundsätzen gehe ich an meine Arbeit mit meinen Klienten?

Weblog

In meinem Weblog können Sie verfolgen, was mich als Rechtsbetreuer aktuell beschäftigt. Ein Weblog ist eine Art Journal und notiert Überlegungen und Begegnungen, alltägliche Ärgernisse und Freuden, die mir bei meiner Arbeit widerfahren. Sie können mir bloß mal über die Schulter schauen, werden sicher aber auch viele nützliche Hinweise darin finden.

Jun 14 BMJ prüft Kontaktpflicht des Betreuers

Nach gegenwärtigem Stand scheint das Bundesministerium für Justiz (BMJ) zu planen, den persönlichen Kontakt ... lesen

Mai 28 BMJ und UN-Behindertenkonvention

Das Bundesjustizministerium (BMJ) sieht kein Erfordernis, die § 104, 105 BGB aufgrund der UN-Behindertenkonvention ... lesen

Feb 04 § 1813 Abs. 1 Nr. 3 BGB

Mit der neuen Vorschrift Nummer 3 des § 1813 Abs. 1 BGB wird rechtlichen ... lesen